Mit den vier bestehenden Gewerbeparks sind bei der Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben bereits Eckpunkte gesetzt. Diese gilt es bedarfsgerecht und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dabei sind die geänderten Rahmenbedingungen durch festgesetzte Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete zu beachten und Flächen, die strengeren Restriktiven bei einer baulichen Nutzung unterliegen gegen solche mit geringeren Auflagen zu tauschen, wie es bereits in Bad Holzhausen geschehen ist.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold ist zu beachten, dass zukünftig bei den Flächen für Gewerbe eine andere Kategorisierung erfolgt. Dann wird zum einen eine Festsetzung für Industrie und Gewerbebetriebe, die nach außen emittieren erfolgen. Neu sind in der Ausweisung sogenannte allgemeine Siedlungsgebieten (ASB) für Gewerbe in den Unternehmen mit nur sehr geringen Emissionen angesiedelt werden können. Diese ASB-Gebiete Gewerbe können dabei auch verträglich unter Beachtung entsprechender Abstände neben ASB-Gebieten Wohnen geplant werden und so zu einer geschlossenen Siedlungsstruktur beitragen. In beiden Bereichen muss eine entsprechende Ausweisung auch für das Stadtgebiet Preußisch Oldendorf erfolgen, um unseren Gewerbestandort zukunftsfähig aufzustellen.